FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Antworten auf Ihre wichtigsten Anliegen

Wir freuen uns über Ihre Idee! Um uns darüber zu informieren können Sie das Formular Idee senden nutzen. Melden Sie sich gerne beim Regionalmanagement – hier erhalten Sie Hinweise und Tipps zu den Fördermöglichkeiten.

Alle natürlichen Personen des öffentlichen und privaten Rechts können Fördermittel beantragen – also Privatpersonen, Vereine, Kommunen, Unternehmen, Kirchengemeinden etc.

Wenn Sie sich mit Ihrer Organisation in der Region engagieren und das Projekt einen Mehrwert insbesondere für die Region Mittlerer Niederrhein bringt, ist eine Förderung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Denkbar sind auch Kooperationsprojekte, die mit anderen (LEADER-)Regionen gemeinsam umgesetzt werden.

Andernfalls können Sie auch nachsehen, ob es bei Ihnen in der Nähe auch eine LEADER-Region gibt. Hier sind unsere Nachbarregionen:

Leader Region Leistende Landschaft: https://leader-leila.de/
Leader Region Niederrhein Natürlich lebendig!: https://www.leader-niederrhein.de/startseite
Leader Region Lippe-Issel-Niederrhein https://www.lag-lin.de/

Leider können wir in LEADER oder über die Kleinprojekte keine laufenden Kosten fördern. Anschubfinanzierungen für Veranstaltungen sind möglich.

Über die Projekte, die in der Region gefördert werden, entscheidet zunächst die Lokale Aktionsgruppe. Sie setzt sich aus kommunalen und Vertreter:innen verschiedener Themenbereiche zusammen. Nach positivem LAG-Beschluss benötigen Sie außerdem eine offizielle Bewilligung der Bezirksregierung Düsseldorf.

Sowohl bei der LEADER-Förderung als auch bei den Kleinprojekten handelt es sich um öffentliche Gelder. Entsprechend ist die Förderung mit bürokratischen Vorgaben verbunden. Das gilt nicht nur für die Phase der Antragstellung, sondern auch für den Bewilligungsprozess und die Abrechnung. Deshalb sollten Sie ausreichend Kapazitäten für die sorgfältige Bearbeitung der Vorgaben einplanen. Ihr Vorteil ist, dass das Regionalmanagement Sie bei dem gesamten Verfahren unterstützt und bei Fragen zur Verfügung steht.

LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, das zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume beitragen soll. Hierfür können von den Bürger:innen Ideen eingereicht, umgesetzt und gefördert werden. Hinzu kommt, dass die Vergabe der Fördermittel ebenso mehrheitlich von Vertretungen der lokalen Bevölkerung getroffen wird – der Lokalen Aktionsgruppe.

In den unterschiedlichen Phasen von Ihrer Idee zum umgesetzten Projekt müssen verschiedene Dokumente eingereicht werden. Werfen Sie hierzu einen Blick in unsere LEADER-Checkliste und sprechen mit dem Regionalmanagement.

Bewilligte Projekte werden mit einem Fördersatz von bis zu 70 % unterstützt, d.h. 70 % der förderfähigen Kosten werden von EU und Land erstattet. Insgesamt können pro Projekt maximal 250.000 € beantragt werden.

Mind. 30 % der Projektkosten müssen also anderweitig abgedeckt werden. Um diesen Eigenanteil muss sich der/die Projektträger:in selbst kümmern. Im Vorfeld sollten Sie deshalb klären, ob Sie den Eigenanteil erbringen können. Es gibt außerdem die Möglichkeit Spenden oder anderweitige Unterstützung in den Eigenanteil einfließen zu lassen. Dazu gehören auch Arbeitstätigkeiten als „unbare“ Eigenleistung.

Mit Erhalt des offiziellen Zuwendungsbescheids der Bezirksregierung Düsseldorf dürfen Sie Ihr LEADER-Projekt starten.

Keine Panik! Änderungen sind möglich und durch die Komplexität der Projekte keine Seltenheit. Wichtig ist, dass alle Änderungen gemeldet werden, am besten vor ihrer Umsetzung, denn dann können Sie in der Förderung berücksichtigt werden. Nachträgliche Änderungshinweise können dazu führen, dass Fördermittel gekürzt werden!

Die Lokale Aktionsgruppe, oder kurz LAG, ist das Gremium, das über die Förderwürdigkeit der eingereichten Projektideen entscheidet. Sie ist zudem für die Inhalte der Regionalen Entwicklungsstrategie verantwortlich bringt neue und lokale Aspekte in die Regionalentwicklung mit ein.

Die Regionale Entwicklungsstrategie (Link zur ausfürhlichen RES), oder kurz RES, ist der Leitfaden, den sich die Region für die neue Förderperiode 2023-2029 gegeben hat. Die RES dient also als Basis für die inhaltliche Ausrichtung der Region. Gleichzeitig ist sie auch Werkzeug für die Organisation der Region, also z.B. der Vereins- und Öffentlichkeitsarbeit sowie der geregelten Überprüfung der gesetzten Ziele kommender Jahre.

Skip to content