Kleinprojekte 2025
Infos, Rahmenbedingungen und mehr…
Die LEADER-Region Mittlerer Niederrhein bietet auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, Kleinprojekte zu fördern. Dank dieser Förderung konnten wir bereits 17 vielfältige und kreative Projektideen in unseren LEADER-Kommunen erfolgreich umsetzen. Eindrücke zu diesen Projekten finden Sie hier.
Bitte beachten Sie jedoch, dass aufgrund von Anpassungen in der Förderrichtlinie nicht alle Projekte aus den vergangenen Jahren auch im Jahr 2025 förderfähig sind. Eine persönliche Beratung ist daher besonders wichtig. Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen 2025 finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Wegen der Bundestagswahl in diesem Jahr läuft alles etwas anders: Wie gewohnt ist die Freigabe der Fördermittel an die Genehmigung der Haushalte von NRW und des Bundes gebunden. Die Verabschiedung des Bundeshaushaltes wird jedoch voraussichtlich erst im Sommer 2025 erfolgen, was zu einer Verzögerung führen könnte. Die laufende Ausschreibung steht daher unter Fördervorbehalt. Die Einreichungsfrist für Anträge endet am 27. April 2025.
Das Projektauswahlgremium der LEADER-Region „Mittlerer Niederrhein“ wird die fristgerecht eingereichten Projektanträge am 20. Mai 2025 beraten. Die Auswahl erfolgt anhand objektiver Kriterien, und basierend auf dem verfügbaren Budget wird entschieden, welche Projekte im Jahr 2025 eine Förderzusage erhalten.
Mit einer Förderzusage wird jedoch frühestens Ende Juni, möglicherweise erst im Juli oder August 2025, zu rechnen sein. Daher ist der Beginn der Projektumsetzung erst nach der Bewilligung erlaubt. Alle Projekte müssen bis spätestens Mitte November abgeschlossen und bis Ende des Jahres abgerechnet werden.
Bitte berücksichtigen Sie diese kürzere Umsetzungszeit bei der Planung Ihres Projektes!
Setzen auch Sie Ihre Idee für die Region mit der Kleinprojektförderung um!
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich zu informieren und reichen Sie Ihren vollständigen Antrag bis zum 27. April 2025 ein.
Antragsberechtigt sind:
Vereine, Kommunen, gemeinnützige Einrichtungen und Einzelpersonen.
Förderfähig sind Projekte, die den Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region entsprechen und in einem der folgenden Handlungsfelder angesiedelt sind:
- Lebenswerter Niederrhein
- Mobilität & Verbindung
- Regionalität & Nachhaltigkeit
- Tourismus, Freizeit & Kultur
Vielfältige Projekte sind möglich: Infrastrukturmaßnahmen wie überdachte Picknickmöglichkeiten, Bänke oder Hinweistafeln; Ausstattungen für Spiel- oder Mehrgenerationenplätze, Museen, Dorfgemeinschaftshäuser, Repair-Cafés oder Naturschutzgruppen. Auch Projekte wie der Bau einer Tauschhütte oder die Schaffung neuer Lebensräume für Tiere und Pflanzen können gefördert werden. Wichtig ist: Eine einzelne Bank ist noch kein Projekt! Jeder geförderte Gegenstand muss Teil einer durchdachten, tragfähigen Idee sein.
Die Förderung unterstützt bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtprojektkosten, wobei die Gesamtprojektkosten zwischen 2.500 € und maximal 20.000 € liegen müssen.
Weitere Rahmenbedingungen:
- Kleinprojekte dürfen ein Gesamtvolumen von 20.000 € nicht überschreiten.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % (maximal 16.000 € Förderung pro Projekt). Die restlichen 20 % müssen als Eigenmittel aufgebracht werden; ein Anteil ehrenamtlicher Eigenleistung kann unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt werden.
- Es gilt das Erstattungsprinzip: Bewilligte Projekte müssen zunächst vom Projektträger vorfinanziert werden.
- Gefördert werden bevorzugt investive und schnell umsetzbare Maßnahmen.
- Förderfähig sind Projekte, die öffentlich zugänglich sind und eine möglichst breite Öffentlichkeit ansprechen
- Alle Kleinprojekte müssen innerhalb des Kalenderjahres umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden.
- Mit dem Antrag müssen je nach Projektidee und Rechtsform des Antragstellers bestimmte Anhänge eingereicht werden (z. B. Kostenplausibilisierung, Vereinssatzung, Nutzungsvereinbarung für die Projektfläche usw.).
- Für einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren muss die Instandhaltung geförderter Gegenstände gewährleistet sein (Zweckbindungsfrist). Für Maschinen und technische Einrichtungen gilt eine Frist von 5 Jahren, für bauliche Anlagen eine Frist von 12 Jahren.
- Der Projektstart ist erst nach einer Förderzusage möglich. Bereits begonnene Projekte sind nicht förderfähig. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Ausschluss des Projektes.
Antragsformulare & Informationen
- Informationen Kleinprojektfoerderung 2025
- Projektauswahlkriterien Kleinprojekte 2025
- Handlungsfelder RES Kurzversion
- NutzungsGestattungsvertrag
Nutzen Sie die Chance – wir freuen uns auf Ihre Projektidee!
Es wird empfohlen, vor der Einreichung des Antrags Kontakt mit dem Regionalmanagement aufzunehmen, um sich über die Förderfähigkeit Ihrer Idee und die für das Projekt notwendigen Unterlagen beraten zu lassen.
Ansprechpartnerin:
Elena Czech